Gut versichert in den Urlaub – die wichtigsten Reiseversicherungen Compartir

Urlaubszeit Reisezeit: Die Vorfreude ist da, die Hektik in Vorbereitung bzw. Erledigung aller noch zu klärender Dinge für den Urlaub groß. Haben Sie an alles gedacht? Wir können Ihnen zwar nicht den Urlaubskoffer packen, Ihnen jedoch auf den folgenden Zeilen einige Tips und Anregungen im Hinblick auf notwendige mitzuführende Unterlagen für Ihren Urlaubsaufenthalt im Ausland und auch gegebenenfalls damit verbundener Versicherungen geben. Wichtig ist, kopieren Sie vor Reisebeginn alle mitzunehmende Personalpapiere, wie bspw. den KFZ-Schein, den Pass oder Personalausweis sowie Ihren Führerschein, um im Falle eines möglichen Verlustes durch Diebstahl oder auch Verlieren wenigstens eine Abschrift dieser Unterlagen vorlegen zu können. Gegebenenfalls sollten Sie an Ihrem Urlaubsdomizil die Originale selbst in einem Tresor hinterlegen und nur Kopien mit sich führen, die zwar im Falle einer Vorlage bspw. bei einer polizeilichen Kontrolle nicht ausreichend sind, aber die Originale ja schlussendlich jederzeit griffbereit im Hotelzimmer liegen.

Schwierig wird es dann, wenn Kredit- oder EC-Karten abhanden kommen. Notieren Sie zum einen die jeweiligen Kartennummern als auch die Notruf-Nummern der jeweiligen kartenführenden Institute, um im Fall des Verlustes diese Karten sofort sperren zu lassen und finanzielle Schäden durch nicht autorisierte Nutzung zu vermeiden. Wenn Sie sich all diese Unterlagen erst im Schadenfall zusammensuchen müssen, verlieren Sie wertvolle Zeit und erleiden möglicherweise einen finanziellen Verlust. Denken Sie daran: Der Teufel ist ein Eichhörnchen, von daher kopieren Sie sich bitte auch dieses „Notfall-Merkblatt“ und hinterlegen diese Kopie entweder bei Ihrem Reisepartner oder an einer sicheren Stelle. Dass beide Unterlagen gleichzeitig abhanden kommen, ist nahezu unwahrscheinlich. Viele Reisende machen den Fehler, sämtliche wichtigen Unterlagen, wie bspw. die vorgenanten Dokumente und Notfall-Nummern, innerhalb einer Brieftasche mit den Originalen aufzubewahren und bei Verlust der Brieftasche selbst völlig mittel- und hilflos dazustehen.

Welche Versicherungen sind für Ihren Urlaubsaufenthalt ratsam oder gar notwendig? Nachfolgend möchten wir kurz die gängigsten Arten von Versicherungsschutz aufführen. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsordner, ob die entsprechenden Abschlüsse getätigt wurden und wenn nicht, ob ein Abschluss nicht sinnvoll erscheint:

Wer mit dem Auto verreist, sollte prüfen, ob er die grüne Versicherungskarte, die er seitens seines Haftpflicht-versicherers zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten hat, mit sich führt. Diese internationale Versicherungskarte bescheinigt Ihnen Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Diese Karte ist für jeden KFZ-Reisenden ein absolutes Muss und kann Ihnen bei einer polizeilichen Kontrolle oder gar einem Unfall im Ausland eine Menge Ärger und möglicherweise Bußgelder ersparen.

Sollten Sie einmal in juristische Auseinandersetzungen mit Ihrem KFZ im Ausland verwickelt werden, kann der Bestand einer Rechtschutzversicherung sinnvoll sein. Diese vertritt Ihre rechtlichen Interessen und übernimmt auch die Aufwendungen für juristischen Beistand. Außerdem werden über diese Versicherung auch mögliche Vorschüsse, bspw. bei Strafkautionen, geleistet und hilft Ihnen bei der Vermittlung deutschsprachiger Rechtsanwälte im Ausland. Neben der ganzjährigen KFZ-Rechtschutzversicherung können Sie auch speziell für die Einzelreise eine Reiserechtschutzversicherung abschließen.

Wer im Urlaubsland einen Miet- oder Leihwagen nutzen möchte, sollte sich Gedanken über die sogenannte Mallorca-Police vor folgendem Hintergrund machen: Gerade in südeuropäischen Urlaubsländern sind die Mindesthaftpflichtversicherungssummen zur KFZ-Versicherung oftmals sehr gering bemessen. Gehen im Falle eines Unfalls die Ansprüche eines möglichen Geschädigten aber über diese Mindestversicherungssummen hinaus, sind Sie dennoch, für den Fall des Verschuldens, zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Um dieses Risiko auszuschließen, können Sie eben diese Mallorca-Police abschließen, die speziell für Miet- und Leihfahrzeuge die Mindesthaftpflichtsummen auf einen qualifizierten deutschen Standart anhebt.

Ist die Reise nun gebucht, kann eigentlich nur noch eins passieren: Sie können aus einem wichtigen oder nicht vorhersehbaren Grund die Reise nicht antreten. Je nach Zeitpunkt Ihrer Absage der Urlaubsreise kann jedoch der Veranstalter Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises erheben. In diesem Fall erstattet die Reiserücktrittskostenversicherung die in Rechnung gestellten Stornogebühren. Auch bei einer vorzeitigen Abreise ersetzt die Versicherung, sofern dies vereinbart wurde, die dadurch entstehenden Mehrkosten oder Reiseleistungen, die Sie aufgrund des Urlaubabbruchs nicht in Anspruch nehmen können. Gründe hierfür können z. B. ein schwerer Unfall des Versicherten oder der Reiseteilnehmer sein, aber auch ein schwerer Schaden zuhause, z. B. durch Wohnungseinbruch oder der Tod oder die Erkrankung eines nahen Angehörigen.

Wenn Sie nun während der Reise oder am Urlaubsort feststellen, dass Ihr Reisegepäck verschwunden ist, oder Sie während des Urlaubs bestohlen werden, hilft Ihnen hier nur die Reisegepäckversicherung weiter. Diese schützt Sie vor finanziellem Schaden durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung Ihrer persönlichen Habe auf Reisen. Mitversichert sind in der Regel aufgegebenes Gepäck und Handgepäck, sämtliche Sachen des persönlichen Bedarfs, die Sie am Körper oder in der Kleidung tragen, Sportgeräte inklusive Zubehör sowie Reiseandenken und Geschenke. Beachten Sie, dass für bestimmte Wertsachen wie z. B. Fotoapparate, Videokameras, Schmuck und etc. Obergrenzen festgelegt sind: Das heißt, der Versicherer zahlt nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme Entschädigungen für eben diese Wertsachen. Darüber hinaus haben Sie insbesondere bei Wertsachen besondere Aufbewahrungs- oder Sicherheitsauflagen zu beachten – vergleichen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag.

Was passiert, wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes krank werden? Eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung übernimmt möglicherweise anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, dass entweder zur Europäischen Union gehört oder mit Deutschland das sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Auch in solchen Fällen gilt jedoch, dass die Krankheitskosten nur bis zu der Höhe übernommen werden, wie sie in Deutschland üblicherweise anfallen. Für alle weiteren Länder sieht die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bei Auslandsaufenthalten keine Leistungen vor, so dass Sie möglicherweise die Behandlungskosten selbst tragen. Hier schützt der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Sie vor derartigen Unannehmlichkeiten schützt und darüber hinaus auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in Ihr Heimatland übernimmt, da hierfür die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistung vorsehen.

Versichert sind über die Reisekrankenversicherung akut auftretende Erkrankungen sowie Unfälle und damit verbundene ambulante oder ärztliche Behandlungen, notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Arznei-, Verbands- und Heilmittel. Der Versicherungsschutz ist üblicherweise auf einzelne Reisen bis zu 6 oder 8 Wochen beschränkt. Sie können persönlich festlegen, ob Sie die Einzelreise versichern oder aber eine Jahrespolice für sämtliche Reisen während eines Jahres abschließen möchten. Eine Jahrespolice schützt Sie auf jeder Auslandsreise innerhalb eines Jahres, unabhängig davon wie viele Reisen Sie vornehmen.

Der schönste Urlaub ist natürlich der Urlaub, an den keine Unannehmlichkeiten eintreten und Sie Ihre wohlverdienten Tage einfach genießen können. Für den Fall, dass aber nicht alles „wie am Schnürchen klappt“ sollten Sie entsprechend vorgesorgt haben bzw. versichert sein.

Ralf Wichels
Teneriffa Versicherungs Team