Bearbeitung von Schadensfällen |
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Wenn einer unserer Kunden einen Schadensfall hat, dann ist es an der Zeit, Ihnen als Teneriffa Versicherungs Team zu zeigen, dass wir für Sie da sind. In Ihrer Agentur Teneriffa Versicherungs Team haben wir eine interne Schadensachbearbeitungsabteilung, welche Ihre Schäden bearbeitet und selbstverständlich Ihre Interessen verteidigt. Um einen neuen Schadensfall zu deklarieren, bitten wir Sie folgende Schadensanzeigen so detailgetreu wie möglich auszufüllen. Schadensmeldung Haus /Geschäft Sie können uns ebenfalls Fotos, polizeiliche Anzeigen, Kostenvoranschläge, Rechnungen, sowie weitere notwendigen Dokumente zusenden, die für die Dokumentation des Schadensfalles notwendig sind. Hierfür können Sie die Option “Versenden der Dokumentation” benutzen oder uns direkt eine Email zusenden. Unsere interne Schadensabteilung bearbeitet dann Ihren Schaden unverzüglich und wir kontaktieren Sie, um Ihnen die entsprechende Schadensnummer mitzuteilen und senden Ihnen – wenn notwendig – ein Reparaturunternehmen oder einen Gutachter zu. Wir haben Ihnen ein kleines Resumee vorbereitet über die Bearbeitung der deklarierten Schadensfälle im Bereich eines Autounfalles, wie es sich mit der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften in Spanien, die spanischen Abkommen und Ihre entsprechenden Wartezeiten verhält. Wir hoffen, dass es Ihnen behilflich sein kann, um Ihre Bedenken diesbezüglich aufzuklären. |
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Das System der Bearbeitung von deklarierten Strassenverkehrsunfällen zwischen den Verschiedenen Versicherungsgesellschaften1. Wie gehen Sie richtig vor?Wenn Sie sich in einem Verkehrsunfall befinden, ist neben dem “ersten Schock” wichtig mit dem anderen Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges zu reden um gemeinsam den spanischen Unfallbericht (DAA – Parte Amistosa) auszufüllen. Selbstverständlich nur wenn keine Missverständnisse oder Widersprüche entstehen. Sollte dies der Fall sein, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei (Policia nacional oder Policia Local) oder an die Guardia Civil. Der Unfallbericht (DAA – Declaracion Amistosa de Accidente) ist ein europäisches Dokument, welches in verschiedenen Sprachen übersetzt (Deutsch, Französisch, Englisch etc) bei unserer Agentur zu erhalten ist (Jedoch lediglich als Übersetzungshilfe. Auszufüllen, ist der spanische Unfallbericht). Es ist sehr wichtig, dass Sie verstehen, was Sie mit der gegnerischen Partei ausfüllen und vor allem zum Schluss unterschreiben, da dies ein akreditives Dokument ist, in welchem Sie im Nachhinein kein Widerspruch einlegen können, sobald Sie dieses unterschrieben haben. Wenn die staatliche Vollmacht (Polizei / Guardia Civil) Vorort eintrifft, nimmt diese eine polizeiliche Anzeige auf, welches als Beweismaterial Ihre Wirkung hat um einen Unfall entweder aussergerichtlich oder gerichtlich zu reklamieren. Wenn die gegnerische Partei, sich als inkooperativ zeigt, ist immer zu empfehlen ein Mindestsatz an Daten der gegnerischen Partei aufzunehmen um uns bei der Identifizierung des Gegners bzw. Des Unfallherganges ist behilflich zu sein (polizeiliches Kennzeichen, Marke / Modell des gegnerischen Fahrzeuges und wenn möglich auch Zeugen, die den Unfallhergang bezeugen können). Wenn körperliche Verletzung aufgrund eine Verkehrsunfalles entstehen, ist Ihnen zu empfehlen, dass Sie alle medizinische Berichte die bei Aufnahme im Krankenhaus erstellt werden aufführen, dass diese aufgrund eines Verkehrsunfalles entstanden sind. Diese dienen ebenfalls im Moment der Reklamation an die gegnerische Versicherungsgesellschaft als Nachweis um eine entsprechende Auszahlung für die Körperverletzung einzuklagen. Die Deklaration eines Verkehrsunfalles muss unverzüglich an Ihre Versicherungsgesellschaft gemeldet werden (max. 7 Tage nach Unfallhergang) . Wenn wir davon ausgehen können, dass der gegnerische Fahrer die Schuld trägt, haben wir 6 Monate Zeit um diese strafrechtlich einzufordern, wenn es kein nachweisliches Delikt gibt kann es bis zu einem Jahr dauern um Ihr Recht Zivilrechtlich einzufordern. Bitte lesen Sie immer in Ihren persönlichen und allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, wie Ihre Garantieabsicherungen sind und ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mitinbegriffen haben. 2. Mein Schaden wurde nun bei meiner versicherung deklariert. Was macht meine Versicherungsgesellschaft?Wenn Sie Ihren Schaden bei Ihrer Versicherungsgesellschaft deklarieren, ist eine gewisse Prozesssabwicklung notwendig mit dem Ziel, den Sachschaden am Kraftfahrzeug sowie evtl. Körperliche Schäden des Versicherten und / oder an der dritten Person zu bezahlen. Die meisten spanischen Versicherungsgesellschaften haben mittlerweile ein System entwickelt indem sich die verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammenschliessen um eine schnellere Abwicklung im Verhandlungsprozess zu erzielen und somit – wenn möglich - eine grössere Unanehmlichkeit dem Versicherten gegenüber zu ersparen. Das CICOS- System (Centro Informático de Compensación de Siniestros = informatische System für Schadensersatz im Schadensfall) ist ein informatisches System an welchem alle Versicherungsgesellschaften, die in diesem CICOS- System eingeschlossen sind, miteinander informatisch verbunden sind.. Dieses System löst momentan ca. 83% aller Schadensfälle innerhalb Spaniens, welches mehr als 2.5 Millionen Schadensfälle im Jahr betrifft. Vor allem bezieht sich dieses System darauf einen Schadensersatz innerhalb der verschiedenen Versicherungsgesellschaften einzufordern welche mit Sachschäden verbunden sind (Verkehrsunfälle zwischen zwei Kraftfahrzeugen). Warum stellt dieses System vergleichsweise eine höhere Schnelligkeit und Effektivität dar? Wenn ein Schaden entsteht, ob mit oder ohne Unfallbericht (DAA), ob nun eine Übereinstimmung vorhanden ist oder nicht über den Unfallhergang. Jeder versicherte deklariert seine Version über den Unfallhergang an seine Versicherungsgesellschaft. Die Versicherungsgesellschaft des Kraftfahrzeuges welches keine Schuld am Unfallhergang hat, kommuniziert seine Version des Unfallhergangs direkt an das CICOS- System. Die Versicherungsgesellschaft des Gegners muss den Unfallvorgang wenn die Schuldfrage offensichtlich ist somit akzeptieren, im Falle das die gegnerische Versicherung stillschweigend ist, wird dies ebenfalls als Anerkennung der Schuldfrage aufgefasst. Wenn die gegnerische Versicherungsgesellschaft die Schuldfrage von sich abwendet, muss diese sich an die Versicherungsgesellschaft des “Unschuldigen” wenden und kann dies ebenfalls nur dann machen, wenn selbstverständlich das Fahrzeug bei Ihnen versichert ist. D.h. ein versichertes Fahrzeug kann keine Reklamation von einem Dritten ablehnen. Ist einmal die Schuldfrage geklärt und akzeptiert, ist es die Versicherungsgesellschaft eines Jeden der sich um die Schadensregulierung kümmert. Dies bedeutet, dass auch im Falle, dass Sie nicht die Schuld zum Unfallvorgang tragen, trägt ZURICH SEGUROS die Kosten für die Reparatur und nicht die gegnerische Versicherungsgesellschaft. Die gegnerische Versicherungsgesellschaft zahlt daraufhin einen fixen Betrag (Index vom Jahr 2011) in Höhe von 882 EUR nach dem CICOS- System, unabhängig von der Höhe des Sachschadens. Das CICOS- System reduziert vor allem dann die benötigte Bearbeitungszeit in welchem ein Unfall deklariert wird, wenn ein Unfallbericht der von beiden Parteien vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Beide Fahrzeuge haben den Unfallhergang beschrieben und sind sich mit der jeweiligen deklarierten Version einig (durch Unterschrift des Unfallberichtes) , sodass eine Einigung zwischen den Versicherungsgesellschaften innerhalb kürzerster Zeit getroffen werden kann. Zum Teil in weniger als in einer Woche. Wenn dies nicht der Fall ist und die gegnerische Partei den Unfallhergang nicht deklariert bei seiner Versicherungsgesellschaft, kein Unfallbericht in seiner Vollständigkeit vorhanden ist, oder einer von beiden Parteien nicht einverstanden ist etc., kann der deklarierte Unfallhergang zwischen zwei Wochen bis zu einem Monat dauern, bis dieser Vorfall dann geklärt ist. Der unschuldige Versicherungsnehmer wird selbstverständlich in seinem Schadensfreiheitsrabatt nicht affektiert, auch wenn die ihm zugehörige Versicherungsgesellschaft für den Schaden aufkommt. Daher legen wir Ihnen auch schwer ans Herz Ihre Versicherungen bei Versicherungsgesellschaften abzuschliessen die innerhalb des vorangehenden erwähnten Abkommens CICOS mitinbegriffen sind (Im System nicht eingeschlossene Versicherungsgesellschaften sind z.B. IBEX, Lloyds). Denn wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt, kann sich aufgrund dessen der gesamte Abwicklungsprozess sich um einiges verzögern bis es zu einer Einigkeit kommt. Die Versicherungsgesellschaften, welche nicht im CICOS – System inbegriffen sind, lehnen im Generellen die Reklamation zu Beginn ab, ausser wenn wir als Ihre in dem CICOS – System eingeschlossene Versischerungsgesellschaft dies gerichtlich einklagen. Wenn Sie tatsächlich das Unglück haben, einen Unfall mit einem Unfallgegner zu haben, der ausserhalb des CICOS- System sich befindet, dann können Sie gleich von Beginn ab an damit rechnen, dass die Bearbeitungszeit und eine eventuelle Akzeptanz Seitens dieser Versicherungsgesellschaften sehr lange dauern kann, sodass Sie wahrscheinlich einige Monate ohne Kraftfahrzeug sind. Was ziemlich unangenehm sein kann. Folgende Versicherungsgesellschaften, sind innerhalb des CICOS – Systems eingeschlossen: ZURICH, Mapfre, Génesis Auto, Línea Directa, Direct Seguros, Pelayo, ClickSeguros, Balumba Seguros, Real Seguros, Fenix Directo, Mutua madrileña, Zurich Connect, Ineas Seguros, Caser Seguros, Reale Seguros, Groupama, Liberty Seguros, Fiatc Seguros, HDI Seguros, MMT Seguros, Catalana Occ., Allianz, Axa Seguros, Agrupacion Mutua, AMA Seguros, Atlantis, Bilbao Seguros, Estrella Seguros, Euromutua, Helvetia Seguros, Lagun, Aro, Mercurio Seguros, Mussap Seguros, Mutua General, Mutua Levante, Mutua Panadera, Mutua Tinerfeña, Ocaso Seguros, Patria Hispana, SegurCaix Auto, Caudal Seguros, Imperio Seguros, MAAF Seguros, Munat Seguros, Mutua Valenciana, Gran Plus Ultra, Royal Sunalliance U., Aseguradora Winterthur, unter anderem. Qué Siniestros se gestionan dentro del sistema ''CICOS''? Das CICOS- System beruht sich auf folgende Abkommen CIDE und ASCIDE. CIDE: Convenio de Indemnización Directa Español = Abkommen der direkten Schadensregulierung Spaniens In diesem Abkommen, sind all die inbegriffen, in dem sich ein Unfallhergang mit ZWEI Kraftfahrzeugen produzieren, unabhängig von der Fahrzeugklasse oder der Nutzung des Fahrzeuges (Privat oder gewerblich). Hier ist es notwendig, dass BEIDE FAHRZEUGE mindestens eine obligatorische Haftpflichtversicherung haben und dass der Unfallbericht vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben ist. ASCIDE: Acuerdo Suplementario al Convenio de Indemnización Directa Español = Zusätzliche Einigung zum CIDE. Hier werden alle Schäden deklariert, die keinen Unfallbericht ausgefüllt haben (oder unvollständig ist) Werden alle Schäden von Cicos bearbeitet?Nicht alle Verkehrsunfälle werden automatisch vom CICOS – System bearbeitet. Es gibt bestimmte Schäden die von einem anderen Abkommen in die Hand genommen werden. Dem SDM. Z.B. werden folgende Schäden nicht von CICOS bearbeitet: - körperliche Schäden, da diese bereits von einem anderen Abkommen übernommen werden. - Schäden, die innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft entstehen - Wenn mehr als zwei Kraftfahrzeuge innerhalb eines Verkehrsunfalles inbegriffen sind. - Keine direkte Kolision mit einem Fahrzeug entsteht, jedoch ein gegnerisches Fahrzeug eine Kolision z.B. gegen eine Leitplanke verursacht, da sich dieses gegnerische Fahrzeug in Ihrer Fahrbahn befindet. - Schäden, die durch Transportgut verursacht werden. - Schäden an Sachen, die nicht Ihrem Kraftfahrzeug zugehörig sind (z.B. Koffer) SDM – System, ist dem CICOS- System ähnlich, im Jahre 2002 ist dieses System in Kraft getreten an welchem die wichtigsten Versicherungsgesellschaften angeschlossen sind. SDM = Siniestros de Daños Materiales (Schäden an Sachgütern) In dieses Bearbeitungssystem werden alle Sachschäden bearbeitet, die nicht in das CICOS- System fallen, wie z.B.:
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