Kein Tüv ohne Versicherung und keine Versicherung ohne Tüv! Compartir

Tappen Sie nicht in diese Falle des neuen spanischen Verkehrsgesetzes

In ein paar Monaten wird das spanische Verkehrsgesetz verschärft, die Regierung hat das Ziel die Sicherheit auf den Strassen zu erhöhen und die Zahlung der Verkehrsstrafen ( Multas ) vereinfachen. So wird eine Express Zahlung eingeführt. Auf der anderen Seite werden diejenigen Verkehrsteilnehmer die ihre Strafen nicht pünktlich bezahlen mehr Probleme bekommen.
Die geplante Reform beinhaltet z. Bsp. eine Express Zahlung von Verkehrsstrafen in einer frist von 15 Tagen. Hierbei wird bei Zahlung in dieser Frist ein Rabatt von 20% gewährt.

Das Dilemma Tüv – Versicherung:

Im Zuge der neuen Regelung wird es nicht mehr möglich sein, eine Tüv Abnahme zu erlangen wenn der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt ist, oder wenn gar keine Versicherung besteht.
Wie auch in Deutschland herrscht in Spanien Versicherungspflicht, das heißt jeder in Spanien zugelassene Fahrzeug muss eine gesetzliche Haftpflichtversicherung besitzen.
Es spielt hierbei keine Rolle ob das Fahrzeug genutzt wird oder nicht.
Bei Vorführung eines Fahrzeuges beim Tüv prüft dieser ob eine Versicherung besteht, der Tüv hat Zugang zur Datenbank der Versicherungen ( FIVA ), oder durch Vorlage des aktuellen Zahlbeleges.
Sollte keine gültige Versicherung bestehen wird die Plakette verweigert !

Wir stellen immer wieder fest das Kunden nach einer Haftpflichtversicherung fragen um ihr
Fahrzeug beim Tüv vorzuführen, allerdings verweigern die meisten Versicherungsgesellschaften  dies wenn kein Tüv besteht.

Bis jetzt war dieses Problem leicht zu lösen, man verstellt einen Abschleppwagen und lässt sein Auto zum Tüv transportieren, nach der Abnahmen kann man dann seine Versicherung abschließen.
Ab der neuen Regelung ist dies nicht mehr möglich, da der Tüv das Auto nicht mehr ohne Versicherung abnimmt und die Versicherung ohne Tüv die Deckung verweigert.
Passen Sie also auf dass Ihre Versicherungsprämie immer auf dem laufenden ist, denn wenn Sie in diese Falle tappen kann es ein dass Ihr Kfz wertlos wird.

Strengere Strafen:

Auf der einen Seite wird die Zahlung von Verkehrsstrafen erleichtert indem auf der Internetseite von der Verkehrsbehörde mir Kreditkarte bezahlt werden kann
( www.dgt.es ), aber wehe dem der seine Strafen nicht pünktlich bezahlt: ab 2 nichtbezahlten Strafen ist es dem Schuldner nicht mehr möglich irgendeinen Antrag bei Traffico zu stellen. Es kann kein Auto mehr gekauft oder verkauft oder umgemeldet werden.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gab es bis jetzt eine Toleranz von 10 km/h, dies wird nun abgeschafft, fahren Sie 1 km/h zu schnell sind € 100,00 fällig.
Allerdings wird der Rabatt von 50% eingeräumt, wenn innerhalb von 15 Tagen bezahlt wird.

Die Benutzung von Radar  Warngeräten kostet bis € 6000,00
Nach Auskunft der Verkehrsbehörden werden alle eingenommenen Strafen direkt in die Verkehrssicherheit investiert.

Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gerne.

Ralf Wichels
Teneriffa Versicherungs Team