FAQ

1. Was leistet die spanische gesetzliche Krankenkasse?

In Spanien haben die Versicherten grundsätzlich keine frei Arzt- und Krankenhauswahl. Jedem Versicherten wird ein seinem Wohnort am nächsten gelegenes Ärztezentrum (Ambulatorio) zugewiesen. Hier arbeiten angestellte Ärzte der Kasse. Es können nur die staatlichen Krankenhäuser in Anspruch genommen werden. Zahnbehandlungen sind nicht versichert. Zahnersatz wird in Härtefällen und einfacher Ausfertigung z.T. erstattet.
Einige Medikamente werden bezuschusst oder auch übernommen.

2. Ich bin Mitglied in der spanischen gesetzlichen Krankenkasse. Zahlt die Kasse einen Anteil an den Kosten, wenn ich mich bei einem privaten Arzt behandeln lasse?

Nein, es gilt das Sachleistungsprinzip. Private Ärzte müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

3. Wie versichere ich mich am besten wenn ich in Spanien leben und arbeiten möchte?

Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Spanien muss man der spanischen Krankenkasse beitreten. Eine Befreiungsmöglichkeit, wie in Deutschland, gibt es nur in Ausnahmefällen. (z.B. bestimmte Berufsgruppen) Um im Krankeitsfall den Arzt oder das Krankenhaus Ihrer Wahl aufzusuchen zu können ist eine private Krankenversicherung notwendig. Inzwischen gibt es eine breite Palette von Angeboten, die vom Standard- bis zum Luxustarif für jeden den passenden Versicherungsschutz bietet.

4. Wie versichere ich mich am besten wenn ich als Rentner in Spanien leben möchte?

Die meisten Renter aus dem europäischen Wirtschaftsraum sind Mitglied (in Deutschland freiwillig oder Pflichtmitglied) in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Diese zahlt in Spanien nur die Leistung, die von dem Kassensystem angeboten werden.
Es empfiehlt sich daher eine private Zusatzversicherung, die auch den privaten Arzt- oder Krankenhausbesuch in Spanien übernimmt. Ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf keinen Fall zu empfehlen!
Lassen Sie sich vor einer Entscheidung in dieser wichtigen Frage ausführlich über die Möglichkeiten beraten.

5. Akzeptieren die deutschen Ärzte in Spanien meinen Auslandskrankenschein den mir meine Krankenkasse ausgestellt hat?

Fragen Sie vor jeder Behandlung den Arzt wie er die Abrechnung vornimmt. Da die meisten deutschen Ärzte in Spanien ausschliesslich privat praktizieren, werden Sie in der Regel eine Rechnung erhalten die Sie direkt vor Ort begleichen. Ihre Krankenkasse ist jedoch nicht verpflichtet Privatrechnungen zu erstatten. Meist verhalten sich die Krankenkassen bei gelegentlichen Auslandrechnungen kulant und erstatten zumindest einen Teil, den die Behandlung auch bei einem deutschen Kassenarzt gekostet hätte.
Bitte beachten Sie jedoch dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Erstattung haben! Das gleiche gilt natürlich auch für Krankenhausaufenthalte. Hier kann der Geldbeutel empfindlich geschmälert werden, wenn Sie in Spanien in einer privaten Klinik behandelt werden und keine entsprechende Zusatzversicherung besteht.


6. Ich bin in Deutschland privat versichert und möchte jetzt in Spanien leben. Lohnt es sich ein Wechsel in eine der günstigen spanischen Krankenversicherungen?

Ob ein Wechsel sinnvoll ist hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn in Spanien die Mitgliedschaft (aufgrund eines Arbeitsverhältniss oder angemeldeter Selstständigkeit) in der gesetzlichen Kasse besteht, kann über einen Wechsel nachgedacht werden.
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung sprechen, ob ein langfristiger Auslandsaufenthalt überhaupt versicherbar ist. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Falls Sie wechseln möchten beachten Sie bitte, dass spanische Anbieter meist einen umfangreichen Ausschlusskatalog vorlegen und Vorerkrankungen und bestehende Leiden generell und gemäss Bedingungen nicht versichert. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung genauestens über die die Vor- und Nachteile sowie die Alternativen aufklären.


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